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Frage: Was ist zwei weniger eins?
Antwort:


Informationen und Beratung der PKV-Optimierungskunden
Sie möchten bei Bedarf schriftliche Informationen oder den Kunden selber (mit-)beraten, dann benötigen wir den Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (AVV):

Ich nehme den nachfolgenden AVV an.


Vertragszusendung:

Nach dem Absenden dieses Formulars bekommen Sie die Vertragsunterlagen per E-Mail zugesendet. Bitte unterschreiben Sie diese und schicken Sie diese per Mail, Fax oder Post an uns.

[-] Nutzungsbedingungen ausblenden

Nutzungsbedingungen


1. Vorbemerkungen, Gültigkeit


Die Maklerexperten GmbH unterhält Internetdienste der Webseite www.PKV-Tarifotimierung.de, die es natürlichen Personen und Unternehmen ermöglichen, Dienstleistungen zu nutzen.


Vertragspartner (Benutzer) können nur voll geschäftsfähige natürliche Personen sowie juristische Personen sein. (Hier anpassen, falls notwendig)


Mit der Nutzung der Internetdienste von Maklerexperten GmbH erklären Besucher/Benutzer/Vertragspartner (nachfolgend "Benutzer" genannt) sich mit den hier formulierten Nutzungsbedingungen einverstanden. Alle Benutzer erklären Ihr Einverständnis durch Bestätigung der Kenntnisnahme und Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen bereits im Rahmen der teilweisen Nutzung einer Website. Eine teilwiese Nutzung einer Website liegt vor, sobald diese in einem stationären oder mobilen Internetbrowser aufgerufen wird.


Vertragliche Ergänzungen über die Nutzung besonderer Dienste, für die eine Anmeldung bei Maklerexperten GmbH notwendig ist, werden rechtswirksam, sobald sich der Benutzer erfolgreich bei Maklerexperten GmbH angemeldet und regitirert hat. Eine erfolgreiche Anmeldung kommt mit der Formulierung einer entsprechenden Bestätigung auf der Website von Maklerexperten GmbH oder per E-Mail zustande.


Wenn Benutzer mit den Allgemeinen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, dürfen sie etwaige Features der Website nicht nutzen. Sollten Benutzer auch nur mit Teilen dieser Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, und dennoch Leistungen/Features der Website nutzen, entbinden Sie die die Autoren/Verantwortlichen/Erfüllungsgehilfen von jeglicher Rechtsverantwortlichkeit im Sinne der jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen.


Abweichende Bedingungen des Benutzers, die mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Widerspruch stehen, finden in keinem Fall Berücksichtigung, es sei denn Maklerexperten GmbH stimmt diesen schriftlich zu.


Im Rahmen jeglichen Vertragsverhältnisses mit Maklerexperten GmbH haben diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen Gültigkeit, selbst wenn bei der Inanspruchnahme weiterer, z. B. entgeltlicher Dienste, nicht noch einmal gesondert darauf verwiesen wird.


Maklerexperten GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. In diesem Fall finden die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen ebenfalls Anwendung.


Maklerexperten GmbH behält sich das Recht vor, die vorliegenden Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Benutzer werden über etwaige Änderungen hinsichtlich bestehender Vertragsverhältnisse rechtzeitig per E-Mail informiert. Den Vertragspartnern wird ein Kündigungsrecht für einen Zeitraum von 6 Wochen nach Bekanntgabe der veränderten Nutzungsbedingungen eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist besteht das Vertragsverhältnis auf der Basis der neuen Nutzungsbedingungen fort.


2. Leistungsumfang


Beachten Sie dass Sie Ihr Kennwort nicht an andere weitergeben dürfen. Jedem Nutzer ist der Zugang nur mit den eigenen, nicht aber mit Zugangsdaten Dritter, gestattet.


Die bei der Registrierung gespeicherten persönlichen Daten werden durch uns nicht an Dritte weitergegeben oder zur Erstellung von Spam-E-Mail-Listen verwendet.


Bitte beachten Sie: Für im Profil oder in sonstigen Bereichen des Portals absichtlich oder in betrügerischer Absicht gemachte Falschangaben behält sich Maklerexperten GmbH zivilrechtliche Schritte vor und kündigt das bestehende Vertragsverhältnis fristlos. Maklerexperten GmbH ist ebenfalls berechtigt, die Personalien des Benutzers anhand geeigneter amtlicher Papiere zu prüfen und ihn - z. B. bei unkorrekten Angaben - gegebenenfalls zu löschen.


Ein Benutzer ist jederzeit berechtigt, sich ohne Angabe von Gründen schriftlich oder per E-Mail abzumelden. Das zuvor geschlossene Vertragsverhältnis ist mit der Abmeldung beendet.


3. Preise und Zahlungsbedingungen


Die Nutzung der Webseite ist kostenfrei.


4. Haftung


Maklerexperten GmbH übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen sowie für den eventuellen Missbrauch von Informationen.


Jede Haftung für etwaige wirtschaftliche, körperliche oder immaterielle Schäden, die sich aus der Nutzung oder Nichtnutzung der Maklerexperten GmbH Internet-Dienstleistungen ergeben oder ergeben könnten ist grundsätzlich ausdrücklich ausgeschlossen. Alle Angebote sind insofern auch freibleibend und unverbindlich. Maklerexperten GmbH bemüht sich den jederzeitigen, ordnungsgemäßen Betrieb des Services sicherzustellen, kann jedoch nicht die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Service garantieren. Eine Haftung für technisch bedingte Übertragungsverzögerungen oder Ausfälle ist ausgeschlossen.


Maklerexperten GmbH behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.


Maklerexperten GmbH haftet nicht für die unbefugte Kenntniserlangung von persönlichen Nutzerdaten durch Dritte (z. B. durch einen unbefugten Zugriff Dritter). Maklerexperten GmbH ist nicht verpflichtet Inhalte, Angaben sowie Bilddateien, Textinhalte o. Ä. von Benutzern zu überprüfen, behält sich jedoch das Recht zur Prüfung sowie die Abänderung oder Löschung von Inhalten - z. B. bei erkennbaren Vorliegens unkorrekter Angaben - vor.


Maklerexperten GmbH haftet nicht für direkte oder indirekte Verweise auf fremde Webseiten ("Hyperlinks"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Maklerexperten GmbH liegen. Sollte Maklerexperten GmbH Kenntnis erhalten, dass ein Verweis auf eine Website mit rechtswidrigen Inhalten vorliegt, wird Maklerexperten GmbH alles Zumutbare unternehmen, den entsprechenden Verweis zu entfernen. Rein vorsorglich distanziert sich Maklerexperten GmbH von Inhalten verlinkter Webseiten. Dies gilt für alle, innerhalb des Maklerexperten GmbH Internetangebotes, gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge, Inhalte von Diskussionsforen, Blogs, Mailinglisten, u. Ä.


5. Obliegenheiten der Benutzer


Für etwaig gesetzlich notwendige Gewerbeanmeldungen ist der jeweilige Benutzer selbst verantwortlich.


Der Benutzer versichert gegenüber Maklerexperten GmbH volljährig zu sein.


Für den Inhalt seiner Anmeldung und damit für die Informationen, die er über sich bereitstellt, ist der Benutzer allein verantwortlich und versichert, dass die von ihm angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen. Mit der Anmeldung bei Internetdiensten von Maklerexperten GmbH versichert der Benutzer, dass er insbesondere die ihm von Kunden anvertrauten Informationen vertraulich behandeln und nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden wird.


Der Benutzer verpflichtet sich, Maklerexperten GmbH von jeglicher Art von Kosten, Klagen, Schäden, Verlusten oder sonstigen Forderungen frei zu halten, die durch seine Anmeldung bzw. Teilnahme an Maklerexperten GmbH Dienstleistungen entstehen könnten. Der Benutzer verpflichtet sich insbesondere Maklerexperten GmbH von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verletzung von Persönlichkeitsrechten, wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für andere Mitglieder, wegen der Verletzung von Immaterialgütern oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung bezieht sich auch auf die Kosten, die zur Abwehr solcher Inanspruchnahmen erforderlich sind.


Der Benutzer ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nur mit ausdrücklicher vorherige Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dieses gilt insbesondere auch für Namen, Telefon- und Faxnummern, Adressdaten, E-Mail Adressen und URL's.


Ferner verpflichtet sich der Benutzer Dienstleistungen von Maklerexperten GmbH nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:


- kein diffamierendes, anstößiges oder in sonstiger Weise rechtswidriges Material oder Informationen zu verbreiten. Insbesondere betrifft dies pornographische, rassistische, volksverhetzende oder vergleichbare - auch obszöne - Inhalte

- andere Benutzer zu belästigen, zu bedrohen oder die Rechte (einschließlich Persönlichkeitsrechte) Dritter zu verletzen

- keine Daten in das System einzubringen, die einen Computer-Virus (infizierte Software) oder Software oder anderes Material enthalten, welches urheberrechtlich geschützt ist, es sei denn der Benutzer selbst hat die Rechte daran, die erforderlichen Zustimmungen hierfür und etwaige Schäden sind ausgeschlossen.

- in einer Art und Weise, die die Verfügbarkeit der Angebote für andere Nutzer von Maklerexperten GmbH negativ beeinflusst oder beeinflussen kann.

- keine E-Mails anderer Benutzer abzufangen und dies auch nicht zu versuchen.

- keine Serien-/Kettenbriefe zu versenden


Wichtig: Die Nichtbeachtung der Obliegenheiten kann zur fristlosen Kündigung eines etwaig vorliegenden Vertragsverhältnisses führen, sowie zivil- und strafrechtliche Folgen für den Benutzer haben. Maklerexperten GmbH behält sich insbesondere das Recht vor, Benutzer auszuschließen, die bei der Nutzung von Maklerexperten GmbH Internet-Dienstleistungen sittenwidrige, politisch-radikale oder obszöne Inhalte oder Fotos verbreiten.


6. Copyright


Maklerexperten GmbH ist bestrebt, in allen Internetdiensten Copyright-Rechte Dritter zu wahren. Daher beansprucht Maklerexperten GmbH auch alle Urheberrechte für jegliche selbsterstellte Inhalte seiner Internetseiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Inhalten jeglicher Art ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Maklerexperten GmbH gestattet.


7. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel


Für die vorliegenden Nutzungsbedingungen sowie alle weiteren Vereinbarungen der Benutzer mit der Maklerexperten GmbH ist ausschliesslich das Recht der BRD anwendbar.


Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist von den Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.


8.Widerrufsbelehrung


Der Benutzer kann seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der Maklerexperten GmbH, per Fax oder durch Versand einer E-Mail widerrufen.


Die Frist beginnt mit Kenntnisnahme dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.


Bei wirksamem Widerruf sind die beiderseits empfangenen Leistungen wechselseitig zurückzugewähren. Bereits empfangene entgeltliche Leistungen werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.

[-] Einwilligung Datenschutz ausblenden

Einwilligung zum Datenschutz

1. Präambel
Der Partner wünscht die Zusammenarbeit mit Maklerexperten, aufgrund der vereinbarten Regelungen der Vereinbarung mit dem Partner. Zu deren Umsetzung, insbesondere der Vertragsvermittlung und –verwaltung. Die Maklerexperten GmbH soll alle in Betracht kommenden Daten des Partners verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben dürfen.

2. Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der datenschutzrechtlichen Bestimmungen ist:
Maklerexperten GmbH, Offenbacher Straße 104 in 63263 Neu-Isenburg

3. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte des für die Verarbeitung Verantwortlichen ist:
Olaf Eugling, Puschkinstraße 1 ind 98527 Suhl. Jeder Partner als betroffene Person kann sich jederzeit bei allen Fragen und Anregungen zum Datenschutz direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

4. Rechtsgrundlage, Einwilligung in die Datenverarbeitung
(1) Der Partner willigt ausdrücklich ein, dass alle personenbezogenen Daten, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) von dem Partner gespeichert und zum Zwecke der Vermittlung und Verwaltung an die dem Partner bekannten, kooperierenden Unternehmen weitergegeben werden dürfen.
(2) Art. 6 Abs. 1 lit. a) und b) DSGVO stellen die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung der personen-bezogenen Daten des Partners dar. Art. 9 Abs. 2 lit. a für die Verarbeitung besonderer personen-bezogener Daten.
(3) Diese Einwilligung gilt unabhängig vom Zustandekommen des beantragten Vertrages und auch für die entsprechende Prüfung bei anderweitig zu beantragenden Versicherungsverträgen oder bei künftigen Antragstellungen des Partners.
(4) Der Partner darf die Partnerdaten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Auf-traggebers, zur Einholung von Stellungnahmen, sowie zur rechtlichen Prüfung von Ansprüchen an von Berufswegen zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen (z.B. Anwälte/Steuerberater) weitergeben.

5. Befugnis der Vertragspartner
Der Partner ist damit einverstanden, dass sämtliche Informationen und Daten, welche für den von ihm gewünschten Versicherungsschutz von Bedeutung sein könnten, an den potenziellen Vertragspartner weitergegeben werden. Diese potenziellen Vertragspartner sind zur ordnungsgemäßen Prüfung und weiteren Vertragsdurchführung berechtigt, die vertragsrelevanten Daten im Rahmen des Vertragszweckes zu speichern und zu verwenden.

6. Mitarbeiter und Vertriebspartner
Der Partner erklärt seine Einwilligung, dass alle Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Maklerexperten GmbH seine personenbezogenen Daten speichern, einsehen und für die Beratung gegenüber dem Auftraggber und dem Versicherer verwenden dürfen. Zu den Mitarbeitern der Maklerexperten GmbH zählen alle Arbeitnehmer, selbständigen Handelsvertreter, Empfehlungsgeber und sonstige Erfüllungsgehilfen, die mit der Maklerexperten GmbH eine vertragliche Regelung unterhalten und die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten. Der Partner ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an diese und künftige Mitarbeiter der Maklerexperten GmbH zum Zwecke der Vertragsbetreuung weitergegeben werden und seine Mitarbeiter berechtigt sind, die Auftraggberdaten im Rahmen des Vertragszweckes einzusehen, zu verarbeiten und verwenden zu dürfen.

7. Anweisungsregelung
Der Partner weist seine bestehenden Vertragspartner an, sämtliche vertragsbezogenen Daten an den/die beauftragten Auftragnehmer unverzüglich herauszugeben. Dies insbesondere zum Zwecke der Vertragsübertragung, damit die Maklerexperten GmbH die Überprüfung des bestehenden Vertrages durchführen kann.

8. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Die Partnerdaten werden nach Kündigung der Zusammenarbeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, gelöscht. Zur Abwehr zukünftiger Schadenersatzansprüche können sich die Löschfristen entsprechend verlängern. Der Partner ist damit einverstanden, dass sich der Löschanspruch nicht auf revisionssichere Backupsysteme bezieht und in Form einer Sperrung durchgeführt wird.

9. Rechte des Partners als betroffene Person
Dem Partner stehen sämtliche in Kapitel 3 (Art. 12-23) DSGVO genannten Rechte zu, insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit.

10. Dienstleister und Kooperationspartner
Dem Partner ist es bekannt, dass die Maklerexperten GmbH im Rahmen seiner auftragsgemäß übernommenen Aufgaben mit Kooperationspartnern zusammenarbeitet. Aus diesem Grunde wurden die Kooperationspartner bevollmächtigt. Zum Zwecke der auftragsgemäßen Umsetzung ist es neben der Bevollmächtigung ebenfalls erforderlich, dass der Kooperationspartner die Daten des Partners erhält und ebenfalls im Rahmen dieser datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zur Datenverwendung, Weitergabe oder Speicherung berechtigt ist. Den nachfolgend genannten Kooperationspartnern wird daher die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung im Umfang der hiesigen Daten-schutzerklärung erteilt. Dies gilt insbesondere auch für die sensiblen persönlichen Daten, insbesondere auch die Gesundheitsdaten des Partners. Der Partner willigt in die Datenverwendung aufgrund dieser Datenschutzvereinbarung hinsichtlich der nachfolgend genannten Unternehmen ein:
Strato AG, Pascsalstraße 10 in 10587 Berlin – Web-, Email- und Cloudprovider
1&1 Internet SE , Elgendorfer Straße 57 in 56410 Montabauer – Web-, Email- und Cloudprovider
Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151 in 563227 Bonn – Web-, Email- und Cloudprovider
Büroservice Weis, Wallstraße 16 in 40878 Ratingen – Büro- und Telefon- und Kundendienstleistungen
Calladium Alexander Friedl, Hochstraße 16 in 64825 Darmstadt – IT Dienstleistungen
Aspoa GmbH, Im Lossegrund 7 in 34260 Kaufungen – Verwaltungssoftware
Darüberhinaus mir PR-Beratern, Inkassounternhmen, Beratungsunternhemen u.a. für IT-Fragen
Der Partner erklärt die Einwilligung der Datenweitergabe an die vorgenannt benannten Unternehmen, sofern dies zur auftragsgemäßen Erfüllung der Maklerexperten GmbH erforderlich ist.

11. Rechtsnachfolger
(1) Der Partner willigt ein, dass die von der Maklerexperten GmbH aufgrund der vorliegenden Datenschutzerklärung erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Informationen, Daten und Unterlagen an einen etwaigen Rechtsnachfolger der Maklerexperten GmbH bzw. einen Erwerber des Versicherungsbestandes weitergegeben werden, damit auch dieser seine vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen als Rechtsnachfolger der Maklerexperten GmbH erfüllen kann.
(2) Die zur Bewertung des Maklerunternehmens erforderlichen Partnerdaten können auch an einen potenziellen Erwerber des Maklerunternehmens weitergeleitet werden. Besondere personenbezogene Daten, insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 4 Nr. 15 DSGVO, zählen nicht zu den erforderlichen Partnerdaten nach Satz 1. Diese dürfen daher nicht an einen potenziellen Erwerber übermittelt werden. Eine Überlassung dieser Daten erfolgt nach Absatz 1 erst nach der tatsächlichen Veräußerung oder Rechtsnachfolge.

12. Notfallklausel für ein Vertretung
Der Partner willigt ausdrücklich ein, dass sich die Maklerexperten GmbH von einem anderen zugelassenen Versicherungsmakler vertreten lassen darf. Vertretungsfälle sind insbesondere Erkrankung, Berufsunfähigkeit, Todesfall oder Urlaub. Für die Fälle einer erforderlichen Vertretung der Partnerinteressen wird als berechtigter Vertreter der Versicherungsmakler die Vertretung übernehmen und erhält Einsichtsrechte in die Partnersdaten. Der Partner erklärt sich ausdrücklich einverstanden, dass die Primus Versicherungsmakler GmbH die Vertretung übernimmt. Entsteht ein erforderlicher Vertretungsfall, so wird der vorgenannte Kooperationsmakler als Erfüllungsgehilfe und in Untervollmacht der Maklerexperten GmbH tätig.

13. Keine Datenübertragung in Drittländer
Die Maklerexperten GmbH beabsichtigt nicht, personenbezogene Daten in Drittländer zu übertragen.

14. Widerruf
Die Einwilligung zur Verwendung, Speicherung und Weitergabe aller gesammelten und vorhandenen Daten kann durch den Partner jederzeit und ohne Begründung widerrufen werden. Die an der Vertragsvermittlung und/oder -verwaltung beteiligten Unternehmen werden sofort über den Widerruf informiert und verpflichtet, unverzüglich die gesetzlichen Regelungen der DSGVO und des BDSG umzusetzen. Führt der Widerruf dazu, dass der in der Präambel geregelte Vertragszweck nicht erfüllt werden kann, endet automatisch die vereinbarte Verpflichtung des Auftrag-nehmers gegenüber der den Widerruf erklärenden Person oder Firma. Der Partner hat jederzeit die Möglichkeit, sich beim zuständigen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) zu beschweren.



[-] Auftragsdatenverarbeitung (AVV)

Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung

1. Verantwortlicher

(nachstehend Auftraggeber genannt)

2. Auftragsdatenverarbeiter

(nachstehend Auftragnehmer genannt)

3. Regelungszweck

(1) Dieser Auftragsdatenverarbeitungsvertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen der Auftragnehmer, Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen personenbezogene Daten für den Auftraggeber verarbeiten.
(2) Zur Umsetzung gesetzlicher Datenschutzerfordernisse definiert diese Vereinbarung Begriffe, Standards und Prozesse; des Weiteren beschreibt sie betriebliche Sicherungsvorkehrungen des Auftragnehmers.
(3) Auftraggeber und Auftragnehmer sind sich einig, dass diese Regelungen Inhalt jeder ihrer vertraglichen Vereinbarungen sind. Dies gilt auch für den Fall künftiger ergänzender und/oder neuer Vertragsvereinbarungen in Bezug auf die angebotenen Dienstleistungen der Auftragnehmer, soweit diese nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitige Datenschutzregelungen vorsehen.
(4) Soweit Erklärungen im Folgenden schriftlich zu erfolgen haben, ist die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene Nachweisbarkeit gewährleistet ist.

4. Dauer und Kündigung

(1) Der Auftragsverarbeitungsvertrag beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Beendigung dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei. Endet der Hauptvertrag, so endet automatisch auch diese Auftragsdatenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
(2) Der Verantwortliche kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder die Bestimmungen dieses Vertrags vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer Kontrollrechte des Auftraggebers vertragswidrig verweigert. Insbesondere die Nichteinhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten und aus Art. 28 DSGVO abgeleiteten Pflichten stellt einen schweren Verstoß dar. Bei unerheblichen Verstößen kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Erfolgt die Abhilfe nicht rechtzeitig, so ist der Auftraggeber ebenfalls zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

5. Definitionen

In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verstehen, wie zum Beispiel:
(1) Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (Betroffener) beziehen, vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO.
(2) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung, vgl. Art. 4 Nr. 2 DSGVO.
(3) Verantwortlicher (Auftraggeber)
Auftraggeber ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.
(4) Auftragsverarbeiter (Auftragnehmer)
Auftragnehmer ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, vgl. Art. 4 Nr. 8 DSGVO.

6. Gegenstand, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten und Kategorien der Betroffenen

(1) Gegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Verarbeitungen:
- Alle notwendigen Arbeiten, die für die Angebotserstellung, Verwaltung und die
Leistungsfsallbearbeitung von Versicherungsverträgen notwendig sind
- Es werden sämtliche für einen Antrag oder Vertrag benötigte Daten an den jeweiligen
Kooperationspartner (z. B. Versicherungsgesellschaften, Maklerpools) für die Erstellung
und Verwaltung des Versicherungsschutzes und zu Abrechnungszwecken
weitergegeben.
- Es werden sämtliche für einen Antrag oder Vertrag benötigte Daten erfasst und
gespeichert für z. B. die Erstellung und Verwaltung des Versicherungsschutzes und zu
Abrechnungszwecken. Alle notwendigen Daten für die Gewährleistung des
Versicherungsschutzes werden an die Risikoträger der jeweiligen Versicherungsprodukte
weitergegeben.
- Bei telefonischer Anfrage zu einem konkreten Vorgang (z. B. Tarifberechnung, Antrag,
Schnittstellennutzung etc.), werden ggf. ebenfalls personenbezogene Daten verarbeitet.
- Speicherung von Daten und den Datentransfer zwischen Auftragnehmer und
Versicherer
- Entgegennahme und Weiterleitung von Daten
(2) Art
Die Verarbeitung ist folgender Art:
- Erfassen
- Organisation
- Ordnen
- Speicherung
- Anpassung oder Veränderung - Auslesen
- Abfragen
- Verwendung
- Abgleich oder Verknüpfung
(3) Zweck
Die Verarbeitung dient folgendem Zweck:
- Erstellung von Angeboten und Verträgen
- Beratung von Kunden
- Verwaltung bestehender Verträge
- Lesitungfall- und Schadenbearbeitung
- Beitragseinzug und Beitragserstattung, Mahnverfahren
- Erstellung von Courtageabrechnungen
- Erstellung von Statistiken
- Führen von Schriftwechsel
(4) Drittland
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum statt. Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und der Einhaltung der unter den in Kapitel V der DSGVO enthaltenen besonderen Voraussetzungen.
(5) Art der Daten
Art der personenbezogenen Daten (entsprechend Art. 4 Nr. 1, 13, 14 und 15 DSGVO):
- Kundendaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Bankverbindung,
etc.)
- Kommunikationsdaten
- Risikodaten
- Gesundheitsdaten
- Schadendaten
- Vertrags-, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten
- Planungsdaten
- Vermittlungsabrechnungs-, Beitragsberechnungs-, Zahlungs- und Mahndaten
- Auskunftsangaben von Dritten (z.B. Vorversicherer, Bonität)
(6) Kategorien der Betroffenen
Kategorien betroffener Personen (entsprechend Art. 4 Nr. 1 DSGVO):
- Interessenten
- Versicherungsnehmer
- mitversicherte Personenund Familienangehörige von Versicherungsnehmern
- Bezugsberechtigte
- Kontoinhaber
- Fahrzeughalter
- Anspruchsteller
- Vermittler, Tippgeber und deren Mitarbeiter
- Versicherungsnehmer und Interessenten von Vermittlern
- Dienstleister und Lieferanten

7. Weisungen des Auftraggebers

(1) Weisung ist die auf einen bestimmten datenschutzmäßigen Umgang des Auftragnehmers mit personenbezogenen Daten gerichtete schriftliche oder in Textform erteilte Anordnung des Auftraggebers. Änderungen des Verarbeitungsgegenstandes und Verfahrensänderungen sind gemeinsam abzustimmen und zu dokumentieren.
(2) Der Verantwortliche vermag vollumfänglich Weisungen zu erteilen. Mündliche Weisungen hat der Verantwortliche zumindest in Textform oder auch schriftlich zu bestätigen.
(3) Auftraggeber und Auftragnehmer benennen die zur Erteilung und Annahme von Weisungen ausschließlich befugten Personen in Anlage 3 dieses Vertrags. Die Anlagen sind ebenfalls Vertragsbestandteil.
(4) Bei einem Wechsel oder einer Verhinderung der benannten Personen sind der anderen Partei Nachfolger bzw. Vertreter unverzüglich zumindest in Textform mitzuteilen.
(5) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber in Textform bestätigt oder geändert wird.

8. Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer sichert zu datenschutzrechtlich ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und nach Weisungen des Auftraggebers zu arbeiten. Der Auftragnehmer hat ihm erteilte Weisungen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Er hat personenbezogene Daten zu berichtigen, löschen und zu sperren, wenn der Auftraggeber dies in dem getroffenen Hauptvertrag oder einer Weisung verlangt. Insbesondere verwendet der Auftragnehmer die etwaigen, zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden, außer im Rahmen von Datensicherungen, ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Der Auftragnehmer tritt gegenüber dem Betroffenen nicht in eigenem Namen auf.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen, allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht wurden. Entsprechende Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen sind angemessen regelmäßig zu wiederholen. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
(4) Im Zusammenhang mit der beauftragten Verarbeitung hat der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Erstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sowie bei Durchführung der Datenschutzfolgeabschätzung (Art. 35 DSGVO) zu unterstützen. Alle erforderlichen Angaben und Dokumentationen sind vorzuhalten und dem Auftraggeber auf Anforderung unverzüglich zuzuleiten.
(5) Wird der Auftraggeber durch Aufsichtsbehörden oder andere Stellen einer Kontrolle unterzogen oder machen betroffene Personen ihm gegenüber Rechte geltend, verpflichtet sich der Auftragnehmer den Auftraggeber im erforderlichen Umfang zu unterstützen, soweit die Verarbeitung im Auftrag betroffen ist.
(6) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber dessen Kontrollrechte zu wahren, insbesondere erforderliche Auskünfte zu erteilen, Abläufe zu demonstrieren und Nachweise zu führen, die zur Durchführung einer Kontrolle erforderlich sind. Den mit der Kontrolle betrauten Personen ist vom Auftragnehmer soweit erforderlich Zutritt und Einblick zu ermöglichen. Der Nachweis solcher Maßnahmen kann erfolgen durch:
- die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln (Art. 40 DSGVO)
- die Zertifizierung nach genehmigtem Zertifizierungsverfahren (Art. 42 DSGVO)
- aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung)
(7) Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.
(8) Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. Es ist sicherzustellen, dass für den Beauftragten keine Interessenskonflikte bestehen. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde. Änderungen in der Person oder den innerbetrieblichen Aufgaben des Beauftragten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
(9) Ist der Auftragnehmer nicht in der Europäischen Union niedergelassen, bestellt er einen verantwortlichen Ansprechpartner in der Europäischen Union (Art. 27 DSGVO). Die Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie sämtliche Änderungen in der Person des Ansprechpartners sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

9. Besondere Mitteilungspflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
- eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen (2) Ebenfalls unverzüglich mitzuteilen sind erhebliche Störungen bei der Auftragserledigung sowie Verstöße des Auftragnehmers oder der bei ihm beschäftigten Personen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder die in diesem Vertrag getroffenen Festlegungen.
(3) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.



10. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen und dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen mündlich erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen.
(3) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.
(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort, zu kontrollieren.
(5) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen angemessenen Vergütungsanspruch geltend machen.
(6) Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne vermeidbare Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Soweit nicht aus vom Auftraggeber zu dokumentierenden, dringlichen Gründen anders angezeigt, finden Kontrollen nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten des Auftragnehmers, sowie nicht häufiger als alle 12 Monate statt. Soweit der Auftragnehmer den Nachweis der korrekten Umsetzung der vereinbarten Datenschutzpflichten vertragsgemäß erbringt, soll sich eine Kontrolle auf Stichproben beschränken.
(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle im Rahmen dieses Vertrags erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln.

11. Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs)

(1) Die im Anlage 1 (TOM) beschriebenen Datensicherheitsmaßnahmen werden als verbindlich festgelegt und sind Vertragsbestandteil. Sie definieren das vom Auftragnehmer geschuldete Minimum. Die Beschreibung der Maßnahmen muss so detailliert erfolgen, dass für einen sachkundigen Dritten allein aufgrund der Beschreibung jederzeit zweifelsfrei erkennbar ist, was das geschuldete Minimum sein soll. Ein Verweis auf Informationen, die dieser Vereinbarung oder ihren Anlagen nicht unmittelbar entnommen werden können, ist nicht zulässig.
(2) Der Auftragnehmer beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung. Insbesondere verpflichtet er sich durch organisatorische wie technische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie beauftragte Subunternehmer Zugang zu den zu betreuenden Daten des Auftraggebers erlangen können.
(3) Die Datensicherheitsmaßnahmen können der technischen und organisatorischen Weiterentwicklung entsprechend angepasst werden, solange das hier vereinbarte Niveau nicht unterschritten wird. Zur Aufrechterhaltung der Informationssicherheit erforderliche Änderungen hat der Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Änderungen sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wesentliche Änderungen sind zwischen den Parteien schriftlich abzustimmen.
(4) Soweit die getroffenen Sicherheitsmaßnahmen den Anforderungen des Auftraggebers nicht oder nicht mehr genügen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.
(5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die im Auftrag verarbeiteten Daten von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt werden.
(6) Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Ausgenommen sind technisch notwendige, temporäre Vervielfältigungen, soweit eine Beeinträchtigung des hier vereinbarten Datenschutzniveaus ausgeschlossen ist.
(7) Dem Auftraggeber steht hinsichtlich der Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen ein Kontrollrecht beim Auftragnehmer zu.

12. Verpflichtungen des Auftragnehmers bei Vertragsende

(1) Bei Beendigung des Auftragsverhältnisses oder jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Auftraggebers entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben. Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist. Eine physische Vernichtung erfolgt gemäß DIN 66399.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen.
(3) Der Auftragnehmer hat den Nachweis der ordnungsgemäßen Vernichtung schriftlich unter Datumsangabe oder in einem dokumentierten elektronischen Format zu bestätigen.

13. Haftung

(1) Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und Auftragnehmer als Gesamtschuldner. Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer werden von der Haftung frei, wenn er nachweist, dass er in keinerlei Hinsicht für den Umstand, durch den der Schaden eingetreten ist, verantwortlich ist (Art. 82 Abs. 3 DSGVO).
(2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten Subunternehmer im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.
(3) Die vorgenannten Ziffern gelten nicht, soweit der Schaden durch die korrekte Umsetzung der beauftragten Dienstleistung oder einer vom Auftraggeber erteilten Weisung entstanden ist.

14. Subunternehmer (Unterauftragsverhältnis)

(1) Der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Dienstleister als Subunternehmer beauftragt, die im Rahmen der Verträge angebotene Dienstleistungen oder Teile der angebotenen Dienstleistungen erbringen. Die Zustimmung gilt allerdings nur als erteilt, wenn der neue Subunternehmer dem Auftraggeber im Voraus vom Auftragnehmer benannt wird und wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt werden, die den in diesem Vertrag vereinbarten vergleichbar sind.
(2) Der Verantwortliche erhält auf Verlangen jederzeit Einsicht in die relevanten Verträge zwischen Auftragnehmer und Subunternehmer. Der Auftragnehmer informiert auf Verlangen des Auftraggebers diesen darüber, an welchen Subunternehmer die Dienstleistung ausgelagert wurde. Der Auftraggeber wird informiert, wenn vertragliche Rechte zwischen dem Auftragnehmer und dem Subunternehmer geändert werden sollen. Der Auftraggeber hat, wenn sich die Änderungen auf diesen Vertrag auswirken, ein Sonderkündigungsrecht.
(3) Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Insbesondere muss der Verantwortliche berechtigt sein, jederzeit in dem hier festgelegten Umfang Kontrollen auch bei Subunternehmern durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
(4) Eine weitere Subbeauftragung durch den Subunternehmer steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung durch den Auftraggeber. Im Falle der Einwilligung ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber bei jedem Subunternehmer direkte Kontrollrechte eingeräumt bekommt.
(5) Kommt der Subunternehmer seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet hierfür der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber.
(6) Zurzeit sind die in Anlage 2 Subunternehmer mit Namen, Anschrift und Auftragsinhalt bezeichneten Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem dort genannten Umfang beschäftigt. Die Anlage ist Vertragsbestandteil.
(7) Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieses Vertrags sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

15. Vertragsstrafe

(1) Bei schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Abmachungen dieses Vertrags, insbesondere gegen die Einhaltung des Datenschutzes, wird für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von € 10.000,- Euro vereinbart. Die Einrede des Fortsetzungszusammenhanges wird ausgeschlossen.

16. Vergütung

(1) Die Vergütung des Auftragnehmers ist abschließend im Hauptvertrag geregelt. Eine gesonderte Vergütung oder Kostenerstattung im Rahmen dieses Vertrags erfolgt nicht.

17. Schlussbestimmungen

(1) Informationspflichten
Sollten die Daten des Auftraggebers bei dem Auftragnehmer gefährdet werden, z.B. durch Pfändung, Beschlagnahme, Insolvenzverfahren oder Maßnahmen Dritter, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren.
(2) Vertraulichkeitsklausel
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrags hinaus vertraulich zu behandeln.
(3) Kein Zurückbehaltungsrecht
Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i.S.v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen.
(4) Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung und ihrer Bestandteile einschließlich etwaiger Zusicherungen des Auftragnehmers bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis selbst. Nebenabreden wurden keine getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit auch der Schriftform.
(5) Wirksamkeit
Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
(6) Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Offenbach am Main, unabhängig von dem vereinbarten Gerichtsstand des Hauptvertrages.

Anlage 1: Technisch-Organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers nach EU-DSGVO und BDSG

Vertraulichkeit (ART. 32 ABS. 1 LIT. B DS-GVO)

Zutrittskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind, Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder genutzt werden, zu verwehren.

· Festlegung von zutrittsberechtigten Personen
· Betriebsfremde Personen, die sich über den Empfangsbereich hinaus im Gebäude bewegen, werden dabei von einem Mitarbeiter begleitet.
· Sorgfältige Auswahl des Reinigungs- und Wachpersonals.
· Die Schlüsselvergabe erfolgt nur an festangestellte Mitarbeiter und ausgewählte Dienstleister (z. B. Reinigungspersonal) und wird protokolliert.
· Der Serverschrank ist verschlossen.

Zugangskontrolle

Maßnahmen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenverarbeitungssysteme von Unbefugten genutzt werden können.

· Festlegung berechtiger Personen
· Alle Rechner sind passwortgeschützt und es existieren Regeln zur Passwortvergabe.
· Das Passwort ist nur dem jeweiligen Mitarbeiter bekannt.
· Der Rechner wird nach einer kurzen Inaktivität automatisch gesperrt.
· Nicht mehr benötige Zugangsrechte wird sofort entzogen.
· Festlegung berechtiger Personen.
· Firewall.
· Verschlüsselung von externen Datenträgern.
· Smartphones sind mindestens mit einem PIN- oder biometrischer Ensperrungsschutz versehen.
· Bios-Passwörter für Notebooks, die sich ausserhalb der Arbeitsräume aufhalten.

Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

· Erstellung eines Berechtigungskonzeptes.
· Umsetzung von Zugriffsbeschränkungen mit regelmäiger Überprüfung.
· Externe Verbindungen erfolgen über gesicherte Verbindungen, z.B. VPN, Remote-Desktop.
· Die Infrastruktur ist durch Anti-Viren-Software und Firewall geschützt.
· Mitarbeiter werden regelmäßig in Bezug der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Sicherheit von Daten und Informationen geschult.

Trennungskontrolle

Es ist zu gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können.

• Datensparsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten
• Getrennte Verarbeitung verschiedener Datensätze
• Regelmäßige Verwendungszweckkontrolle und Löschung
• Trennung von Test- und Entwicklungsumgebung

Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.

Weitergabekontrolle

· Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt.
· Der Zugriff auf die einzelnen Mandantendaten ist über Berechtigungen reglementiert.
· Eine datenschutzkonforme Datenvernichtung ist gewährleistet. Für Papierdokumente stehen sowohl ein der Schutzstufe angemessener Papierreißwolf zur Verfügung oder eine Datentonne deren Inhalt übereinen externen Dienstleister nach ISO66399 vernichtet wird.

Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DS-GVO)

Verfügbarkeitskontrolle

Verfahrenseigene Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
· Es gibt ein Backup- und Recoverykonzept.
· Regelmäßige Test zur Datenwiederherstellung und deren Protokolierung.
· Alle Systemgeräte werden mit einem aktuellen Virenschutzprogramm verwendet.
· Existenz eines Notfallplans

Datenwiederherstellung

· Es vesteht ein Konzept zur Datenwiederherstellung nach einem Notfall.


Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO, Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

Datenschutzmanagenment

· Zentrale Dokumentation aller Verfahrensweisen und Regelungen zum Datenschutz mit Zugriffsöglichkeit für Mitarbeiter
· Dokumentiertes Sicherheitskonzept
· Eine Überprüfung der technischnen Schutzmaßnahmen wird mindestens einmal jährlich durchgeführt
· Regelmäßige Schulungen und Verpflichtungserklärungen für Mitarbeiter
· Datenschutzfolgeabschätzungen werden bei Bedarf durchgeführt

Incident-Response-Management

· Dokumentieren von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen.
· Formaler Prozeß und Verantwortlichkeiten zur Nachbearbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen.
· Beachtung der Meldepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen

· Es werden nicht mehr personenbezogene Daten erhoben, als für den Zweck erforderlich ist.

Auftragskontrolle (Outsourcing an Dritte)

· Auswahl des Auftragnehmers unter Sorgfaltsgesichtspunkten.
· Vorherige Prüfung der vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen..
· Abschluß eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages.
· Verpflichtung der Mitarbeiter des Auftragnehmers auf das Datengeheimnis.
· Vereinbarung wirksamer Kotrollrechte.
· Regelung zum Einsatz weiter Subunternehmer
· Sicherstellung der Vernichtung von Daten nach Beendigung des Auftrages










Anlage 2: Subunternehmer des Auftragnehmers

  • REISSWOLF Archivservice GmbH, Schmickstraße 33, 60314 Frankfurt am Main - Aktenvernichter
  • Büroservice Weiss, Wallstraße 16, 40878 Ratingen - Call-Center
  • TMW Telekommunikation, Marketing Wonka, Reichlingstrasse 17, 87439 Kempten - Call-Center
  • Alex Friedel, Hochstr. 68, 64285 Darmstadt - IT Dienstleistungen
  • Fondsfinanz GmbH, Riesstraße 25, 80992 München - Pool
  • IWV AG, Karl-Krämer-Straße 15, 71364 Winnenden - Pool
  • Primus Versicherunsmakler GmbH, Pushkinstraße 1, 98527 Suhl - Pool
  • Strato AG, Pascalstraße 10 , 10587 Berlin - Provider-Email
  • Telekom Deutschland GmbH, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn - Provider-Email
  • 1&1, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur - Provider-Handy
  • Aspoa GmbH, Im Lossegrund 7, 34260 Kaufungen - Software
  • Morgen & Morgen, Wickerer Weg 13, 65719 Hofheim am Taunus - Vergleichsrechner
  • pcvisit Software AG, Manfred-von-Ardenne-Ring 20, 01099 Dresden - Konferenzsystem
  • Snapview GmbH, Schwanthalerstr. 22, 80336 München - Konferenzsystem
  • Communication Service Network GmbH, Kasernenstr. 23, 40213 Düsseldorf - Konferenzsystem
  • VR-Dienste eG, Markt 1, 47589 Uedem - Banking-Software
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Quelle: e-recht24.de